Eine Tätigkeit durch einen Notar ist für einige Rechtsgeschäfte gesetzlich vorgeschrieben. Hierzu zählen im Bereich Immobilienrecht
betreffend Tätigkeiten als Notar zum Beispiel
• ein Kaufvertrag / Immobilienkaufvertrag über ein Grundstück
• ein Kaufvertrag / Immobilienkaufvertrag über ein Einfamilienhaus, eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus
• ein Kaufvertrag / Immobilienkaufvertrag über ein Mehrfamilienhaus
• ein Kaufvertrag / Immobilienkaufvertrag über eine Wohnung
• ein Vertrag über Anteile an einer Gesellschaft, welche Immobilien besitzt
• ein Schenkungsvertrag • ein Bauträgervertrag
• ein Erbbaurechtsvertrag
• eine Teilung eines Mehrfamilienhauses nach dem WEG in Wohnungen
• die Bestellung und Löschung einer Grundschuld, Hypothek, Dienstbarkeit, Reallast oder eines Wohnrechts, Nießbrauchrechts, Wegerechts etc.
• grundsätzlich der Immobilienkaufvertrag.
Im Bereich zum Gesellschaftsrecht
helfen wir Ihnen zum Beispiel bei
• GmbH-Gründungen
• Unternehmensliquidationen
• Anmeldungen zum Handelsregister
• Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern und Prokuristen
• Kapitalerhöhungen
• Umwandlungen
• Unternehmenskäufen
Hierbei ist der Notar vor allem beratend, vertragsgestaltend und den Vertrag abwickelnd tätig. Carsten Wilke ist in Frankfurt - direkt in der Innenstadt nahe dem Westend (Opernplatz / Fressgass) - als Notar bestellt, dort erfolgen Vertragsbeurkundungen. Gegenstand der Beurkundung können Immobilien im gesamten Gebiet der BRD sein.