Bereits vor dem Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie können wir für Sie als spezialisierter Rechtsanwalt den Entwurf des Kaufvertrages prüfen. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie bereits im Vorfeld entscheidende Fehler vermeiden können. Wir prüfen für Sie den Vertrag auf
• rechtliche Fallstricke,
• einseitige Regelungen zu Ihrem Nachteil und
• geben Tipps, bei welchen Regelungen Sie noch einmal nachverhandeln sollten.
Vor allem können durch eine rechtzeitige Prüfung des Kaufvertrages durch einen spezialisierten Rechtsanwalt vor dem Abschluss des Vertrages Schäden vermieden werden, welche im anderen Fall existenzbedrohend sein können.
Wenn eine Immobilie erst einmal erworben wurde, lassen sich Fehler im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag in der Regel nicht mehr korrigieren. Die Schäden können dann erheblich sein bis zur Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz.
Oft unterschätzte Problembereiche sind zum Beispiel:
• Unklare oder ungünstige Regelungen zur Gewährleistung (Rechts- und Sachmängel)
• Klärung versteckter Mängel
• Vereinbarung der Übergabe der Immobilie im geräumten Zustand / Fristen hierzu
• Fehlende Beratung über Vor- und Nachteile beim Erwerb durch mehrere Käufer
• Fehlende oder ungünstige Fertigstellungsfristen oder Übergabetermine
• Ungünstige Regelungen bei Übernahme von Mietverhältnissen
• Ungewollte Übernahme von Rechten im Grundbuch
• Risiken im Bereich der Finanzierung
• Beratung zur Rechtslage bei Übernahme von Mietverträgen (Z. B. Eigenbedarfskündigung etc.)
• Rechtzeitige Klärung von Sonderwünschen bei Neubauprojekten (Schaffung einer Verhandlungsbasis)
• U.v.m.
Als Rechtsanwälte sind wir parteiischer Vertreter Ihrer Interessen. Wissensvorsprünge durch professionelle Verkäufer können so ausgeglichen werden. Wir nehmen uns die Zeit, den gesamten Vertrag mit Ihnen durchzusprechen und zu erläutern. So können Sie den Notartermin mit einem guten Gefühl wahrnehmen.