Immobilienrecht

Immobilienrecht


Immobilienrecht pur.
Kompetenz rund um die Immobilie: Wir decken alle Rechtsgebiete rund um den Lebenszyklus einer Immobilie ab.

Bei uns finden Sie Spezialisten für den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie  von der Errichtung oder Sanierung über den Erwerb, die Vermietung und  Verwaltung bis hin zur Veräußerung der Immobilie:  Immobilienrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht und notarielle Dienstleistungen.


Das gesamte Immobilienrecht aus einer Hand.

Als Notar spezialisiert auf das Immobilienrecht

Im Bereich des Immobilienrechts bietet Rechtsanwalt Wilke als Notar in Frankfurt am Main sämtliche notariellen Leistungen an: Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Wohnungen, Grundschuldbestellungen, Teilungserklärungen u.v.m.

Weiterhin stehen die folgenden Begriffe mit dem Immobilienrecht / Grundstücksrecht im Zusammenhang:

• Miteigentum,
• Dienstbarkeiten,
• Grunddienstbarkeiten,
• Nießbrauch,
• beschränkt persönliche Dienstbarkeiten,
• Vorkaufsrecht,
• Reallasten,
• Hypothek, Grundschuld und
• Rentenschuld.

Als Rechtsanwälte spezialisiert auf Immobilienrecht

Bei den von Rechtsanwalt und Notar Carsten Wilke (Kanzleistandort Frankfurt am Main) und den weiteren Rechtsanwälten der Kanzlei bearbeiteten Bereichen zum Immobilienrecht handelt es sich im Einzelnen um die folgenden Themen:

Vor dem Kauf / Verkauf einer Immobilie:

Bereits vor dem Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie können wir für Sie als  spezialisierter Rechtsanwalt den Entwurf des Kaufvertrages prüfen. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie bereits im Vorfeld entscheidende Fehler  vermeiden können. Wir prüfen für Sie den Vertrag auf

• rechtliche Fallstricke, 
• einseitige Regelungen zu Ihrem Nachteil und
• geben Tipps, bei welchen Regelungen Sie noch einmal nachverhandeln  sollten.  

Vor allem können durch eine rechtzeitige Prüfung des Kaufvertrages durch einen  spezialisierten Rechtsanwalt vor dem Abschluss des Vertrages Schäden vermieden  werden, welche im anderen Fall existenzbedrohend sein können.  

Wenn eine Immobilie erst einmal erworben wurde, lassen sich Fehler im Zusammenhang  mit dem Kaufvertrag in der Regel nicht mehr korrigieren. Die Schäden können dann  erheblich sein bis zur Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz.

Oft unterschätzte Problembereiche sind zum Beispiel:

• Unklare oder ungünstige Regelungen zur Gewährleistung (Rechts- und Sachmängel)
• Klärung versteckter Mängel
• Vereinbarung der Übergabe der Immobilie im geräumten Zustand / Fristen hierzu
• Fehlende Beratung über Vor- und Nachteile beim Erwerb durch mehrere Käufer
• Fehlende oder ungünstige Fertigstellungsfristen oder Übergabetermine
• Ungünstige Regelungen bei Übernahme von Mietverhältnissen
• Ungewollte Übernahme von Rechten im Grundbuch
• Risiken im Bereich der Finanzierung
• Beratung zur Rechtslage bei Übernahme von Mietverträgen (Z. B.  Eigenbedarfskündigung etc.)
• Rechtzeitige Klärung von Sonderwünschen bei Neubauprojekten (Schaffung einer Verhandlungsbasis)
• U.v.m.

Als Rechtsanwälte sind wir parteiischer Vertreter Ihrer Interessen. Wissensvorsprünge durch professionelle Verkäufer können so ausgeglichen werden. Wir nehmen uns die Zeit, den gesamten Vertrag mit Ihnen durchzusprechen und zu erläutern. So können Sie den Notartermin mit einem guten Gefühl wahrnehmen.



Nach dem Kauf / Verkauf einer Immobilie:

Im Bereich Immobilienrecht helfen wir Ihnen, falls der Kaufvertrag bereits geschlossen wurde, bei der Durchsetzung oder Abwehr von  Schadensersatzansprüchen bei verschwiegenen Mängeln an der Immobilie, sowie  bei Ansprüchen auf Minderung des Kaufpreises wegen gegebener Mängel bzw. deren Abwehr.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen „rund um das Immobilienrecht“.

Maklerrecht

Im Zusammenhang mit dem Maklerrecht vertritt Rechtsanwalt, Fachanwalt und Notar Carsten Wilke Sie bei der Durchsetzung des Anspruchs des Maklers auf seine Provision oder bei dessen Abwehr. Zu klären sind hierbei z. B. das Entstehen des Anspruchs oder eine eventuelle Verwirkung.

Referenzen zum Immobilienrecht:

Zu diesem Rechtsgebiet werden von Rechtsanwalt und Notar Carsten Wilke Seminare angeboten. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Vorträge.  Auch ist das Immobilienrecht / Grundstücksrecht ein Teilgebiet des Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Wir haben zahlreiche Fachbücher zu diesem Bereich veröffentlicht und sind in diesem Bereich von der Zeitschrift FOCUS als "Top-Anwalt" empfohlen.

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