Mietrecht / Wohnungseigentum

Mietrecht


Spezialisierung: Mietrecht.

Mietrecht

Im Bereich Mietrecht können wir Ihnen als Rechtsanwalt / Fachanwalt für Mietrecht helfen im Zusammenhang mit 

• Kündigungen im Mietrecht, deren Durchsetzung oder Abwehr, (z. B. wegen Mietrückständen oder wegen Eigenbedarf)
• Schadensersatzforderungen,
• Instandhaltung und Instandsetzung,
• Mieterhöhungen,
• Mietminderungen,
• Mietkautionen / Mietsicherheiten,
• Schönheitsreparaturen,
• Nebenkostenabrechnungen,
• Modernisierungsmaßnahmen etc. Dies gilt gleichermaßen für das Wohnraummietrecht, wie für das Geschäftsraummietrecht / Gewerberaummietrecht.


Im Detail:

Schönheitsreparaturen.
Häufig entsteht zwischen Mieter und Vermieter Streit über den vertragsgemäßen Zustand der Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses. Hierbei hält der Vermieter dann häufig die Mietkaution zurück. Aus Sicht des Vermieters ist es besonders ärgerlich, wenn ein Mietnomade, der nie Miete gezahlt hat, bei  Beendigung des Mietverhältnisses auch noch die vertraglich geschuldete  Schönheitsreparatur unterlässt. Zum Bereich der Schönheitsreparaturen helfen wir Ihnen als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Mietrecht.

Mieterhöhung
Ebenfalls häufiges Thema für den Rechtsanwalt und Fachanwalt im Mietrecht ist das Thema Mieterhöhung. Zunächst kann eine Mieterhöhung im Mietvertrag als Staffelmiete oder Indexmiete vereinbart sein. Danach kommen die Möglichkeiten der Mieterhöhung nach dem BGB in Betracht. Der Vermieter muss darauf achten, dass er durch "überoptimierte" Mieterhöhungen nicht in den Bereich von  Mietwucher gerät. Auch bei diesem Themenbereich sollte man bei der Anwaltssuche nach einem Fachanwalt Ausschau halten. Als Mandant ist es schwierig zu beurteilen, ob der beauftrage der beste Anwalt ist, den man finden  konnte. Man kann nur auf Indizien achten, wie zum Beispiel Spezialisierung, Berufserfahrung, Fachanwaltschaft oder weitere Referenzen. So sind wir in der Zeitschrift FOCUS in der "großen Anwaltsliste" gelistet.

Mietminderung
Wenn Mängel am Mietobjekt als nicht mehr vom vertragsgemäßen Zustand gedeckt anzusehen sind, kann der Mieter von seinem Recht zur Mietminderung  Gebrauch machen. Der Vermieter wird in diesem Fall, wenn er die Mietmängel als nicht gegeben ansieht, auf Zahlung der Miete klagen, ggf. das Mietverhältnis  kündigen und in letzter Konsequenz unter Umständen sogar eine Räumungsklage  einreichen. Dies kann man als Mieter vermeiden, indem man die Miete zunächst unter Vorbehalt zahlt und Mangelbeseitigung und das Recht auf Mietminderung  einklagt. Hierfür sollte unbedingt die Hilfe eines Anwalts, besser eines Fachanwalts für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Anspruch genommen  werden.

Nebenkostenabrechnung
Ein häufiger Streitpunkt ist die Nebenkostenabrechnung, auch Betriebskostenabrechnung genannt. Hierbei läuft es in der Regel auf eine Klage auf Zahlung hinaus, welche durch einen Anwalt begleitet werden sollte.

Kündigung im Mietrecht
Von besonderer Bedeutung im Miet- und Pachtrecht ist der Themenbereich "Kündigung". Im Gewerbemietrecht / Geschäftsraummietrecht kann eine Kündigung für den Mieter existenzbedrohend sein. So kann zum Beispiel der Gewerbemietvertrag unter formellen Fehlern leiden, welche ein Recht auf  Kündigung des Mietvertrages trotz lang vereinbarter Laufzeit nach sich ziehen.  Ohne einen spezialisierten Rechtsanwalt ist man in diesen Fällen in der Regel schutzlos. Dies gilt allerdings auch im Bereich der Wohnraummiete. Auch in diesem Fall ist  eine Kündigung mit erheblichen Konsequenzen verbunden. Auch unverschuldet kann der Mieter eine Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter zugestellt  bekommen. Ausschließen kann man dies zwar bereits im Mietvertrag aber eine solche Regelung im Mietvertrag ist absolute Ausnahme. Meistens trifft den Mieter die Eigenbedarfskündigung unvorbereitet. Wenn dann der Vermieter tatsächlich Eigenbedarf hat, ist die mietrechtliche Konsequenz die Wirksamkeit der  Eigenbedarfskündigung mit entsprechender Pflicht zur Räumung des Mietobjekts Als Anwälte für Mietrecht in Frankfurt sind wir Ihnen gern behilflich, helfen bei der  Gestaltung des Mietvertrages aber auch bei der Durchsetzung oder Abwehr  entsprechender Ansprüche.

Mietkaution
Streitigkeiten bei Beendigung des Mietverhältnisses betreffen oftmals die Rückgabe der Mietkaution. Der Mieter kann wegen einem Mietmangel die Miete gemindert haben, zu Unrecht von einem Recht auf Mietminderung ausgegangen  sein, die Miete grundlos nicht gezahlt haben oder die nach dem Mietvertrag  vereinbarten Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt haben. In all diesen Fällen wird der Vermieter die Mietkaution zurückhalten. Auch in diesem Bereich ist allein die Kenntnis des BGB nicht ausreichend. Ohne Anwalt mit Schwerpunkt im Mietrecht wird man Schwierigkeiten haben. Unsere Kanzlei hilft auch bei diesbezüglichen Streitigkeiten. Allgemein sind wir im Zivilrecht ausschließlich im Bereich rund um das Immobilienrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht und Baurecht tätig. Andere Bereiche, wie das Arbeitsrecht, Verkehrsrecht oder Strafrecht bearbeiten wir grundsätzlich nicht. Unsere Kompetenz wird durch die Zeitschrift FOCUS attestiert, indem wir auf deren "Anwaltsliste der besten Anwälte" gelistet  sind.

Wohnungseigentumsrecht

Bei dem Wohnungseigentumsrecht stehen die Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander und zu dem Verwalter im Vordergrund. Wir können Ihnen behilflich sein bei

• Beschlussanfechtungen,
• der Prüfung oder Erstellung von Teilungserklärungen,
• der Prüfung von Wirtschaftsplänen oder Jahresabrechnungen,
• der Beendigung des Hausverwaltervertrages oder deren Abwehr etc.

Jedoch sind auch in Beziehung zu Dritten, z. B. zu dem Bauträger der Wohnungseigentumsanlage, wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten zu  beachten. Hierbei helfen wir z. B. bei der Geltendmachung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen.

Unsere Kenntnisse im Wohnungseigentumsrecht fließen in besonderem Maße auch bei unserer Tätigkeit als Notar in Frankfurt am Main ein. Zum Beispiel bei der Erstellung von Teilungserklärungen nebst Gemeinschaftsordnungen aber auch bei der Konzeption von Bauträgerobjekten von Mehrfamilienhäusern.

Referenzen zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht:

"Top-Anwalt" laut Anwaltsliste FOCUS seit 2014. Zuletzt mit den häufigsten Empfehlungen im Mietrecht in Frankfurt am Main ausgezeichnet.

Rechtsanwalt und Notar Wilke ist Fachanwalt für Mietrecht und  Wohnungseigentumsrecht.

Zu dem Bereich Mietrecht bietet Rechtsanwalt und Notar Wilke eigene Seminare  an und er ist Dozent für die Seminarveranstalter Management Circle und GGT  Symposien.

Rechtsanwalt und Notar Wilke ist Autor mehrerer Fachbücher zum Mietrecht.

Weiterhin wurde Rechtsanwalt Wilke im Rahmen verschiedener Fernsehsendungen oder für Zeitungsartikel zum Mietrecht interviewt.

Letztlich besteht eine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und  Wohnungseigentumsrecht des Deutschen Anwaltsvereins.


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