Baurecht / Bauträgerrecht

Baurecht / Bauträgerrecht


Bauträgerverträge im notariellen Bereich: Mit der Erfahrung des Fachanwalts für Baurecht.

Der Bauträgervertrag

Besondere Expertise bieten wir bei der Erstellung und Prüfung von Bauträgerverträgen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen, genauso wie die Rechtsprechung zum Bauträgervertrag sind im ständigen Wandel. Aus diesem Grunde handelt es sich bei dem Bereich zum Fachanwalt für Baurecht um einen eigenen, hoch komplizierten Spezialbereich.

Relevante, vor allem notarielle,  Themen zum Bauträgerrecht sind zum Beispiel

  • Werkvertrag,
  • Bauvertrag,
  • Kaufvertrag,
  • Abschlagszahlungen,
  • Bürgschaften,
  • vorvertragliche Informationspflichten,
  • Anforderungen an Form und Inhalt von Baubeschreibungen,
  • Dokumentationspflichten,
  • Sonderwünsche,
  • Fertigstellungstermine,
  • Verzug,
  • Schadensersatz,
  • Besitzeinräumung,
  • Abnahme,
  • Teilabnahme,
  • Gemeinschaftseigentum,
  • Sondereigentum,
  • Ansprüche bei Mängeln,
  • u. v. m.

Ebenfalls lassen wir bei der Erstellung und Prüfung von Bauträgerverträgen unsere Erfahrungen aus vielen hunderten von Fällen aus dem Bereich des Wohnungseigentumsrechts einfließen. Denn immer dann, wenn der Bauträger nicht nur ein Einfamilienhaus, Doppelhaus oder Reihenhaus erstellt, sondern eine Anlage mit mehreren Eigentumswohnungen, wird das Wohnungseigentumsrecht relevant. Hier sind dann Schnittmengen zwischen dem Baurecht und dem Wohnungseigentumsrecht gegeben. Dies können wir dadurch in besonderer Weise abdecken, dass Notar Carsten Wilke auch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist.

Weitere Belege sind die Fachbuchveröffentlichungen rund um die Themenbereiche des Immobilienrechts.





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